Die Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen beträgt mindestens fünf Jahre. Alternativ zu der Aufzeichnung in einem Verbandbuch kann die Dokumentation auch über die elektronische Datenverarbeitung oder einer Kartei erfolgen.

Vorzüge der elektronischen Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen liegen in der Speicherung und Bearbeitung der Daten. Ein Verbandbuch in der Form eines PDFs vereinfacht die Dokumentation. PDFs lassen sich unter allen Betriebssystemen öffnen und bearbeiten. Der kostenlose Adobe-Reader ermöglicht das führen der Verbandbuch-PDF auf jedem PC. Dieses elektronische Verbandbuch kann bequem an Mitarbeiter versendet werden oder für den Verbandkasten ausgedruckt werden.